Die Basis-Rente im Volksmund auch Rürup-Rente genannt, bietet insbesondere Selbständigen eine gute Möglichkeit für das Alter vorzusorgen, ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer, mit dem zusätzlichen Vorteil, dass bei der Basis-Rente höhere Renditen erzielt werden können. Da bei der Basis-Rente alle förderberechtigt sind, ist sie auch interessant für gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte, die sich eine zusätzliche Rente aufbauen möchten, und die steuerlichen Vorteile nutzen möchten.
+ steuerliche Förderung +
+ Beiträge bis zu 27.566 Euro absetzbar +
+ staatlich zertifiziert +
+ ausgezeichnete Fonds wählbar +
+ lebenslange Rentenzahlung +
+ Hartz4 geschützt +
Und so funktioniert die Förderung:
Die Beiträge zur BasisRente werden als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt und wirken sich so steuermindernd aus. Seit 2023 können sogar 100% Prozent der Altersvorsorgeaufwendungen zur BasisRente bei der Einkommenssteuerveranlagung innerhalb der Höchstbeträge (27.566 Euro bei Ledigen und 55.132 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren) geltend gemacht werden. Der absetzbare Höchstbetrag orientiert sich an den Höchstbeiträgen zur Knappschaftlichen Rentenversicherung (derzeit 111.600 Euro x 24,7% Rentenbeitrag).
Beispiel: ein Selbständiger, Steuersatz 42% zzgl. SoliZ, jährlicher Beitrag 12000,-Euro in die BasisRente d.h. davon sind 100% steuerlich als Sonderausgaben absetzbar (12.000 Euro), ergibt eine Steuerersparnis in 2024 von 5317 Euro.
Verbraucherschützer kritisieren immer wieder die viel zu hohen und intransparenten Kosten und Unflexibilität der Rürup-Versicherungen. Mit der BasisRente Komfort unseres Kooperationspartners DWS haben wir nach langem Suchen eine Rürup-Rente gefunden die unsere Anforderungen und die Anforderungen der Verbraucherschützer umfänglich erfüllt, bezüglich Fairness, Flexibilität, Fondsqualität und Renditepotential.
So bietet Ihnen die DWS BasisRente Komfort die Möglichkeit, in bewährte Fonds wie den DWS Top Dividend, DWS Akkumula und DWS Concept Kaldemorgen zu investieren, sowie ein optionales Ablaufmanagement zur Gewinnsicherung zum nahenden Rentenbeginn.
Der frühest möglichen Rentenbezug ist ab dem 62. Lebensjahr möglich. Die Rente wird lebenslang ausgezahlt. Die Rentenzahlung unterliegt der normalen Einkommensbesteuerung (2024: 17% steuerfrei). Da der Steuersatz im Ruhealter in der Regel geringer ist, ist die Steuerbelastung häufig nicht so hoch, ist aber auch abhängig wie sich die Steuergesetzgebung in Zukunft gestaltet.
Wählen Sie Ihren gewünschten Fonds aus, füllen den Probe-Antrag aus, drucken ihn aus. Anschließend bitte den Probe-Antrag an uns eingescannt per
eMail, Fax 0341-35590499 oder per Post zusenden:
Klingenberg & Cie.
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Wir erstellen dann daraus Ihr individuelles Renten-Angebot mit den individuellen Kosten- und Konditioneninformationen und Ihrem finalen Antragsformular und senden Ihnen die Unterlagen dann per eMail oder Post zu.
Diese etwas umständliche Vorgehensweise ist erforderlich, da wir für jeden Vertrag die Kosten und Konditionen individuell ermitteln, um Ihnen die größtmögliche Transparenz zu bieten.
Gern informieren wir Sie auch über Möglichkeiten abgeltungsteuerfrei in Fonds zu sparen, oder die Fördermöglichkeiten und SV- und Steuerersparnis, die eine betriebliche Altersvorsorge bAV mit sich bringt. Arbeitgeber können die Flexi/Wertguthaben-Konten ihrer Mitarbeiter kostengünstig über uns führen.
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FondsRente
Eine FondsRente ist keine Raketenwissenschaft. In der Ansparphase für den Vermögensaufbau wählen Sie einen breit streuenden Aktienfonds aus. Für die Rentenphase richten Sie einen Auszahlplan ein, die Rentenhöhe ist frei wählbar. Wir empfehlen, den Vermögensbestand durch 300 zu teilen und das Ergebnis als Betrag für die monatliche Rente festzulegen. Alternativ kann auch ein vierteljährlich auszahlender Fonds wie unser Ruhestandsfonds gewählt werden.
Depoteröffnung FondsRente
Riester und Rürup
Neben der freien privaten Altersvorsorge gibt es auch ein staatlich geförderte Altersvorsorge, die ein paar Besonderheiten und Restriktionen aufweist. In der Ansparphase werden Riester und Rürup Rente staatlich gefördert. Besonders großzügig ist dies bei der Rürup-Rente, bei der die Beiträge zum Fonds-Sparplan steuerlich absetzbar sind. Dies ist besonders für Selbständige, Unternehmer, Gutverdiener vorteilhaft.
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